Das LG Berlin erlässt die erste Entscheidung wegen Verletzung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Grund: Ein Screenshot, der öffentlich zugänglich ist und der zwei Artikelanrisse nebst Überschriften enthielt.
04:27 min - Das LG Berlin erlässt die erste Entscheidung wegen Verletzung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Grund: Ein Screenshot, der öffentlich zugänglich ist und der zwei Artikelanrisse nebst Überschriften enthielt. Original ansehen
Ein Artikel von: t3n (Autor: Andreas Weck)