Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus ordnen viele Firmen Kurzarbeit für ihre Arbeitnehmer an. Für Minijobber ist der Bezug von Kurzarbeitergeld aus dem Minijob ausgeschlossen, weil Minijobs in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind. Arbeitnehmer, für deren Hauptbeschäftigung Kurzarbeit angemeldet wurde, können daneben einen Minijob ausüben. Allerdings kann sich der Minijob auf die Höhe des...
07:26 min - Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus ordnen viele Firmen Kurzarbeit für ihre Arbeitnehmer an. Für Minijobber ist der Bezug von Kurzarbeitergeld aus dem Minijob ausgeschlossen, weil Minijobs in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind. Arbeitnehmer, für deren Hauptbeschäftigung Kurzarbeit angemeldet wurde, können daneben einen Minijob ausüben. Allerdings kann sich der Minijob auf die Höhe des... Original ansehen
Ein Artikel von: Minijob-Zentrale (Autor: )