Online-Händler, die E-Mails an Bestellabbrecher schicken, wandeln auf dünnem Eis. Die Wettbewerbszentrale weist daraufhin, dass Warenkorb-Erinnerungen „wettbewerbsrechtlich unzulässig und datenschutzrechtlich mehr als bedenklich“ sind.
02:05 min - Online-Händler, die E-Mails an Bestellabbrecher schicken, wandeln auf dünnem Eis. Die Wettbewerbszentrale weist daraufhin, dass Warenkorb-Erinnerungen „wettbewerbsrechtlich unzulässig und datenschutzrechtlich mehr als bedenklich“ sind. Original ansehen
Ein Artikel von: t3n (Autor: Jörn Brien)